Immobilienrecht


  • Wir beraten bei Kaufverträgen über Baugrundstücke, Wohnimmobilien und Geschäftshäuser. Unsere Beratung umfasst die Vertragsanbahnung bis zur vollständigen Abwicklung des Vertrags und die Finanzierung.

 

  • Wir beraten im Bauträgerrecht. Dabei bereiten wir Vertragsentwürfe vor und prüfen für unsere Mandanten notarielle Vertragsentwürfe und zeigen deren Risiken auf. Wir beraten unsere Mandanten bei der Abwicklung der Verträge und bei Meinungsverschiedenheiten der Wohnungs- bzw. Teileigentümer.

 

  • Wir gestalten Mietverträge und beraten unsere Mandanten u. a. bei Leistungsstörungen und im Zusammenhang mit der Beendigung des Mietvertrags.