Gesellschaftsrecht

Die klassische gesellschaftsrechtliche Beratung ist eine Kernkompetenz unserer Sozietät. Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Fragen sind dabei eng verzahnt. Ziel unserer Beratung sind maßgeschneiderte und ganzheitliche Gestaltungen. Die erarbeiteten Lösungen setzen wir gemeinsam mit unseren Mandanten in die Praxis um.

Im Gesellschaftsrecht beraten und vertreten wir Unternehmen jeder Rechtsform sowie deren Gesellschafter umfassend in allen gesellschafts-, handels- und zivilrechtlichen Angelegenheiten. Schwerpunkte sind:


  • Unternehmens- und Gesellschaftsgründungen

  • Unternehmenskäufe und -verkäufe (Konzeption, Verhandlung und Umsetzung)

  • Unternehmenszusammenschlüsse

  • laufende konzern- und gesellschaftsrechtliche Beratung

  • Unternehmensverträge

  • Umwandlungen (Verschmelzungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen, Formwechsel)

  • Einbringungen

  • Nachfolgeregelungen

  • Vorbereitung und rechtliche Begleitung von Aufsichtsratssitzungen und Gesellschafterversammlungen

  • Vorbereitung und Ausführung von Kapitalmaßnahmen

  • Gesellschaftsauseinandersetzungen